Organisatorisches
Nach jeder Einheit erhalten Sie eine Rechnung über das vereinbarte Honorar mit der Bitte den Betrag unmittelbar auf mein Konto zu überweisen.
Ich habe langjährige, umfassende Ausbildungen genossen. Selbsterfahrung und kontinuierliche Weiterbildung sind mir persönlich sehr wichtig und entscheidend, um Sie professionell und nachhaltig wirksam begleiten zu können.
Ich biete leider keine Psychotherapie auf Krankenschein an. Sie können allerdings für Psychotherapie einen Antrag um Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dabei unterstütze ich Sie gerne. Die Höhe des Zuschusses (Teilrefundierung) ist derzeit von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Dies ist leider derzeit für Paartherapie nicht möglich.
Im Falle eines Coachings können Sie die Honorarnoten in der Regel in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind für mich fix in meinem Kalender für Sie reserviert. Bis zu 48 Stunden vor dem Termin können Sie diesen verschieben / absagen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Danach verrechne ich Ihnen das vereinbarte Honorar.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).